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OLG Rostock - Entscheidung vom 08.05.2008

11 UF 129/07

Normen:
BGB § 1603 Abs. 1
BGB § 1603 Abs. 2
BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3
BGB § 1612 a Abs. 1
EGZPO § 36 Nr. 4
ZPO § 301
ZPO § 323 Abs. 4
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2008, 652

I. Die Parteien streiten in Form von Klage und Widerklage um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über die vollstreckbare Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. Der Kläger ist der Vater des am 05.04.1991 [...]
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