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OLG Rostock - Entscheidung vom 26.08.2008

2 W 34/07

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1
MarkenG § 24

Fundstellen:
GRUR-RR 2008, 391
OLGReport-Rostock 2008, 919

I. Die Verfügungsklägerin, Veranstalterin von Kreuzfahrten und Inhaberin zweier Marken hat gegen die Verfügungsbeklagten markenrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Bewerbung der Auslobung einer von ihr [...]
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