Entscheidung
Formularmäßige Vereinbarung der Tragung der Kosten der Schuttbeseitigung und der Bauendreinigung durch die Gesamtheit der Auftragnehmer
OLG Rostock (2 U 49/07)Datum: 30.04.2008
Auszug:
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 27.07.2007, Az.: 4 O 29/04, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird [...]
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