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OLG Rostock - Entscheidung vom 11.02.2008

1 U 133/07

Normen:
BGB § 125
BGB § 242
BGB § 766
ZPO § 522 Abs. 2 S. 2
ZPO § 529

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 154

Nach Rücknahme der Berufung wird festgestellt: Die Berufungsklägerin ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig und verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen (gemäß § 516 Abs. 3 ZPO ). Der Streitwert [...]
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