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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 25.03.2008

12 W 39/08

Normen:
BGB § 60

Fundstellen:
DNotZ 2008, 796
MDR 2008, 1348
NJW 2008, 2194
NJW-RR 2008, 995
NZG 2008, 473
OLGReport-Oldenburg 2008, 797

Die angefochtenen Entscheidungen können keinen Bestand haben. Sie verletzen den Antragsteller in seine Rechten. Die Versagung der Eintragung stützt sich auf § 60 BGB , und zwar mit der Begründung, die beschlossene [...]
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