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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 22.12.2008

1 Ws 705/08

Normen:
StVollzG § 9
StGB § 57
StVollzG § 9
StGB § 57

Fundstellen:
NStZ-RR 2009, 155

Die Gehörsrüge des Verurteilten vom 10. Dezember 2008 wird auf seine Kosten verworfen. Die hilfsweise erhobene Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 28. November 2008 gibt keine Veranlassung [...]
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