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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 10.03.2008

11 U 178/08 BSch

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BaySchO § 38 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 1
BaySchO § 38 Abs. 1

Fundstellen:
VersR 2009, 1645

Hinweis an die Parteien: Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und [...]
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