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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 20.03.2008

3 AR 409/08

Normen:
ZPO § 32b

Fundstellen:
NJW-RR 2008, 1744
OLGReport-Nürnberg 2008, 539
WM 2008, 1060
ZIP 2008, 1351

I. Der Senat ist zur Zuständigkeitsbestimmung berufen, weil sich zwei Gerichte für unzuständig erklärt haben und das Landgericht Nürnberg-Fürth das zuerst mit der Sache befasste Gericht ist (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 , Abs. 2 [...]
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