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OLG Naumburg - Entscheidung vom 28.02.2008

1 U 53/07

Normen:
BGB § 311 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2008, 540
VersR 2008, 1494

I. Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Gesamtschuldner Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen fehlerhafter und mangels ausreichender Aufklärung rechtswidriger Behandlung ihrer Stressharninkontinenz II. bis III. [...]
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