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OLG Köln - Entscheidung vom 26.06.2008

81 Ss-OWi 49/08-157

Normen:
StVO § 23 Abs. 1 lit. a

Fundstellen:
NZV 2008, 466

I. Gegen den Betroffenen ist durch Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 26. März 2008 wegen vorsätzlicher Nutzung eines Mobiltelefons gem. §§ 21 a Abs. 1 , 49 StVO , 24 StVG (richtig: § 23 Abs. 1 a StVO ) eine Geldbuße von [...]
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