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OLG Köln - Entscheidung vom 14.10.2008

19 W 19/08

Normen:
ZPO § 383 Nr. 1
ZPO § 383 Nr. 2
ZPO § 383 Nr. 3
ZPO § 384 Nr. 1
ZPO § 384 Nr. 2
ZPO § 384 Nr. 2 Alt. 2
ZPO § 387 Abs. 3
ZPO § 383 Nr. 1
ZPO § 383 Nr. 2
ZPO § 383 Nr. 3
ZPO § 384 Nr. 1
ZPO § 384 Nr. 2 Alt. 2
ZPO § 387 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2009, 564

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird das Zwischenurteil des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 - 16 O 374/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Zeuge ist nicht berechtigt, das Zeugnis im Hinblick auf [...]
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