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OLG Köln - Entscheidung vom 11.06.2008

12 UF 17/08

Normen:
VAÜG § 2 Abs. 1 S. 2
ZPO § 538
ZPO § 621 e Abs. 3
GKG § 21 Abs. 1 S. 1
GKG § 49 Nr. 3
VAÜG § 2 Abs. 1 S. 2
ZPO § 538
ZPO § 621e Abs. 3
GKG § 21 Abs. 1 S. 1
GKG § 49 Nr. 3

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2009, 115

I. Auf die (befristete) Beschwerde der Antragstellerin vom 19.2. 2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 9.1.2008 (20 F 248/05) zum Versorgungsausgleich aufgehoben. Die Entscheidung zum [...]
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