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OLG Köln - Entscheidung vom 28.08.2008

5 W 36/08

Normen:
GKG § 63 § 67 § 68
RVG § 32

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2009, 26

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist unzulässig. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Landgericht den Streitwert, unmittelbar nachdem die auf Herausgabe von Dokumenten gerichtete Klage [...]
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