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OLG Köln - Entscheidung vom 23.04.2008

51 Zs 803/07 - 30/08

Normen:
StPO § 172
StGB § 202c

1. Der Antrag ist unzulässig, weil er nicht erkennen lässt, dass der Antragsteller durch die von ihm behauptete Straftat der Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202 c StGB ) in seinen Rechten [...]
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