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OLG Köln - Entscheidung vom 04.08.2008

41 HEs 18/09

Normen:
StPO § 112 Abs. 3
StPO § 112a
StPO § 121

Der Angeschuldigte wird unter folgenden Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont: 1. Der Angeschuldigte hat bei seinen Eltern unter der Anschrift I XX, XXXX M., Wohnung zu nehmen und jeden [...]
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