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OLG Köln - Entscheidung vom 12.03.2008

6 W 21/08

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
GRUR-RR 2008, 365
MDR 2008, 1066

[SV: Der Schuldnerin, einer Möbelherstellerin, war in einem Verfügungsverfahren untersagt worden, bestimmte Schrank- und Vitrinenelemente zu vertreiben. Das Landgericht hatte sie später zur Zahlung eines Ordnungsgeldes [...]
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