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OLG Köln - Entscheidung vom 13.06.2008

1 ARs 29/08

Normen:
RVG § 51

Fundstellen:
StraFo 2008, 442

Dem Verteidiger wird eine Pauschgebühr zugebilligt, welche die Regelgebühren um 1 800,– € (in Worten: eintausendachthundert Euro) übersteigt. Der Antrag auf Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren [...]
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