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OLG Köln - Entscheidung vom 05.03.2008

II-4 WF 33/08

Normen:
GKG § 42

Fundstellen:
FamRZ 2008, 1645

Die gemäß §§ 32 Abs. 2 RVG , 68 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat zu Recht den Streitwert auf 335,- EUR festgesetzt, was den von der Klägerin mit den Klageanträgen zu 1. und 3. geltend [...]
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