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OLG Köln - Entscheidung vom 17.06.2008

4 UF 89/08

Normen:
ZPO § 620c S. 1

Fundstellen:
FamRZ 2008, 2046
OLGReport-Köln 2009, 52

Die Beschwerde des Antragstellers ist unzulässig. Die Entscheidung des Familiengerichts, mit welcher der Erlass einer einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge und die Herausgabe des Kindes betreffend abgelehnt [...]
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