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OLG Köln - Entscheidung vom 26.02.2008

15 U 147/07

Normen:
AktG § 303 Abs. 1
HOAI § 5 Abs. 4 § 15 § 16 Abs. 3 § 20
BGB § 313
ZPO § 91 a Abs. 1

Fundstellen:
BB 2008, 1141

I. Die Klägerin hat die Beklagte auf Stellung einer Sicherheit für ihr gegenüber der Streithelferin als Besteller der Architektenleistungen für das Bauvorhaben 'B-Arkaden - S F' angeblich zustehende restliche [...]
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