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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.08.2008

3 Ws 309/08

Normen:
StPO § 297
StPO § 473 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2008, 3799
NStZ 2009, 232

Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, nachdem er dieses zurückgenommen hat. Das Rechtsmittel ist wirksam zurückgenommen worden, so dass der Beschwerdeführer nach § 473 Abs. 1 StPO die Kosten zu [...]
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