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OLG Hamm - Entscheidung vom 21.02.2008

22 U 145/07

Normen:
BGB § 459 Abs. 1 Satz 2 (a.F.)
BGB § 463 Satz 2 (a.F.)
BGB § 477 Abs. 1 Satz 1 (a.F.)

Fundstellen:
BauR 2008, 1468
NJW-RR 2009, 68
OLGReport-Hamm 2009, 99

A. Die Kläger begehren von der Beklagten im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nebst Ersatz weiterer Aufwendungen. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien sowie der [...]
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