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OLG Hamburg - Entscheidung vom 24.01.2008

3 W 7/08

Normen:
BGB § 312c Abs. 1 § 355 Abs. 2 § 357 Abs. 2 S. 2
BGB-InformationsV § 1 Abs. 1 Nr. 10

Fundstellen:
CR 2008, 396
OLGReport-Hamburg 2008, 425

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. I. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Antragsteller in aus §§ 3 , 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 , Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 312 b, 312 c Abs. 1 , 312 d Abs. [...]
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