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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 24.07.2008

3 U 68/08

Normen:
BGB § 123
VVG § 22
BGB § 123
VVG § 22

Die Klägerin verlangt von der Beklagten aus einer Hausratversicherung eine Entschädigung in Höhe von 6.447,44 Euro; sie macht geltend, zu Lasten ihres Sohnes A sei am .../....2006 in Thailand ein Einbruchdiebstahl [...]
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