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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.03.2008

4 U 41/07

Normen:
BGB § 823
BGB § 910
EGZPO § 15a Abs. 1 Nr. 2
SchlichtG HE Art. 1

I. Der Kläger nimmt die Beklagten nach einem Wassereinbruch im Keller seines Hauses infolge eines unwetterartigen Regens am 23.07.2004 auf Erstattung der Kosten für die Reinigung von Dachrinnen, Lichtschacht und [...]
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