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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.02.2008

15 U 5/07

Normen:
BGB § 434 Abs. 1
BGB § 437 Nr. 1
BGB § 439 Abs. 2

I. Der Kläger hat bei der Beklagten Bodenfliesen gekauft und begehrt, nachdem er die Fliesen inzwischen in seinem Haus hat verlegen lassen, wegen behaupteter Mangelhaftigkeit der Kaufsache die Lieferung neuer Fliesen [...]
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