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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.04.2008

8 U 52/03

Normen:
EGBGB Art. 6
ZPO § 917
ZPO § 927
ZPO § 929

I. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil verwiesen. Sie werden nur zur besseren Verständlichkeit des Berufungsurteils wiederholt bzw. ergänzt. Der Arrestkläger ist [...]
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