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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.04.2008

6 WF 73/08

Normen:
GVG § 185
ZPO § 409

Das gem. § 409 Abs. 2 ZPO statthafte Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen zum Termin nicht erschienenen Dolmetscher ist unzulässig. Weder die ZPO noch das GVG sehen [...]
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