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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 18.06.2008

23 U 221/07

Normen:
BDSG § 28
BGB § 823
BGB § 824

I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung bedürfen, wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Kündigung der [...]
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