Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist statthaft (§§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) und zulässig (§§ 567 Abs. 2 , 569 Abs. 1 und 2 ZPO ). Auch in der Sache selbst hat das Rechtsmittel Erfolg. Zu Unrecht [...]
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