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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.02.2008

5 U 8/07

Normen:
AktG § 131 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
BB 2008, 918

I. Der Kläger war bei Bekanntmachung der Tagesordnung und ist heute noch Aktionär der Beklagten. Er war in der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.5.2006 vertreten und legte gegen die Beschlussfassung zu Top 9 (c) [...]
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