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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.10.2008

3 U 145/07

Normen:
GOÄ § 6
GOÄ § 706
GOÄ § 1777
GOÄ § 1778
GOÄ § 1860
GOÄ § 6
GOÄ § 706
GOÄ § 1777
GOÄ § 1778
GOÄ § 1860

Von der Darstellung des Sachverhaltes wird abgesehen, weil ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist. Der Senat hat Beweis erhoben durch Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. SV1, auf deren [...]
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