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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.09.2008

I-5 W 45/08

Normen:
ZPO § 397
ZPO § 402
ZPO § 411
ZPO § 411 Abs. 3
ZPO § 412
ZPO § 492 Abs. 1
ZPO § 567 Abs. 1
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 569
ZPO § 572 Ab. 2 Satz 2
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 397
ZPO § 402
ZPO § 411 Abs. 3
ZPO § 412
ZPO § 492 Abs. 1
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 569
ZPO § 572 Ab. 2 Satz 2

Fundstellen:
MDR 2009, 408

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - vom 29.07.2008 wird als unstatthaft verworfen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Mit Beschluss vom [...]
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