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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.09.2008

I-5 W 46/08

Normen:
BGB § 216 Abs. 2
BGB § 648
ZPO § 216 Abs. 1
ZPO § 227 Abs. 5 S. 3
ZPO § 252
ZPO § 272 Abs. 3
ZPO §§ 567 ff.
ZPO § 937 Abs. 2
GKG § 3
BGB § 216 Abs. 2
BGB § 648
ZPO § 216 Abs. 1
ZPO § 227 Abs. 5 S. 3
ZPO § 252
ZPO § 272 Abs. 3
ZPO § 567
ZPO § 937 Abs. 2
GKG § 3

Auf die Untätigkeitsbeschwerde der Verfügungsklägerin vom 02.09.2008 wird der Vorsitzende der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf angewiesen, unverzüglich die Zustellung der Antragsschrift der [...]
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