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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.01.2008

I-17 U 2/07

Normen:
BGB § 323 Abs. 5 Satz 2
BGB § 346 Abs. 1
BGB § 346 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
BGB § 437 Nr. 2
BGB § 440 Satz 1
BGB § 459 Abs. 1 Satz 2 a.F.
ZPO § 132
ZPO § 182 Abs. 2
ZPO § 265 Abs. 3
ZPO § 296 Abs. 2
ZPO § 493 Abs. 1
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2
EGBGB Art. 229 § 5
HGB § 377 Abs. 1
HGB § 377 Abs. 2
HGB § 378
HGB § 343 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2008, 1230
OLGReport-Düsseldorf 2008, 483

I. Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines geleasten Kraftfahrzeugs wegen angeblicher Mängel am Getriebe. Der streitgegenständliche X. wurde im Februar 2002 produziert. Die Software der Getriebeelektronik [...]
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