Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG , 567 Abs. 1 , 568 Abs. 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Absetzung der Einigungsgebühr zu Lasten der Beklagten ist zu Recht erfolgt. Zutreffend ist [...]
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