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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.08.2008

I-21 W 19/08

Normen:
ZPO § 251
ZPO § 485 Abs. 1 Alt. 2

Fundstellen:
NJW-RR 2009, 496

Die form- und fristgerecht eingelegte, gemäß den §§ 252 , 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 4.) ist begründet. Es ist das Ruhen des Verfahrens gemäß § 251 ZPO anzuordnen, [...]
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