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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 08.02.2008

13 UF 6/07

Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1
SGB VII § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
SGB VII § 30

Dem Beklagten kann die begehrte Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand keine hinreichende Aussicht auf [...]
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