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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 06.08.2008

7 U 232/07

Normen:
BGB § 133
BGB § 157
BGB § 362 Abs. 1

Die Beklagte zu 2. ist die Komplementärin der Beklagten zu 1.; beide sind Unternehmen der S.-Gruppe. Die S. AG, die ebenfalls zur S.-Gruppe gehört, stand in einer Geschäftsverbindung zur Klägerin. Die Klägerin hat [...]
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