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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 02.04.2008

3 U 103/07

Normen:
BGB § 580 § 730 Abs. 2

Fundstellen:
MietR 2008, 202
NZG 2008, 506
ZEV 2008, 296
ZMR 2008, 780

I. Die Klägerin verlangt von den berufungsführenden Beklagten die Zahlung rückständiger Gewerbemiete für 10/2005 bis 07/2006. Ihre Rechtsvorgängerin vermietete einer als Sport-Mode-Treff firmierende GbR, bestehend aus [...]
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