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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 08.04.2008

6 W 53/08

Normen:
RVG § 59 Abs. 1
BGB § 389

Fundstellen:
JurBüro 2009, 147
OLGReport-Brandenburg 2009, 225

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig (§ 66 Abs. 2 GKG ), in der Sache bleibt sie jedoch ohne Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht Frankfurt (Oder) mit dem angefochtenen Beschluss die Erinnerung der Klägerin gegen [...]
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