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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 18.03.2008

13 U 141/07

Normen:
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 281 Abs. 1
BGB § 320

1. Wegen der tatsächlichen Feststellungen, der Prozessgeschichte und des Vorbringens der Parteien in erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Mit seiner Berufung gegen das [...]
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