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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 27.05.2008

12 W 16/08

Normen:
VVG § 12 Abs. 3
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.

I. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Rückzahlung von Versicherungsleistungen, die sie vor dem Hintergrund des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, den sie wegen arglistiger Täuschung [...]
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