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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 21.08.2008

9 AR 7/08

Normen:
BGB § 11 S. 1
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

Fundstellen:
FamRZ 2009, 798
OLGReport-Brandenburg 2009, 334

Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Zehdenick bestimmt. 1. Die Kindeseltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht für das betroffene Kind D... G.... Das betroffene Kind [...]
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