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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 03.03.2008

10 WF 283/07

Normen:
BGB § 1600b Abs. 1
BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 4
BGB § 1600b Abs. 5
ZPO § 640 Abs. 1
ZPO § 617

Fundstellen:
FamRZ 2009, 59
NJ 2008, 419

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden. [...]
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