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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 13.03.2008

12 U 147/07

Normen:
BGB § 249
BGB § 253 Abs. 2

Die zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Klägerin steht in Bezug auf das Schmerzensgeld ein über den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag von 6.000,00 EUR hinausgehender Betrag von 4.500,00 EUR [...]
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