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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 23.10.2008

L 3 B 1715/07 R

Normen:
AAÜG § 6 Abs. 2
AAÜG § 6 Abs. 3
SGB VI § 307b
SGG § 193
SGG § 88

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. November 2007 abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Klageverfahren zur Hälfte [...]
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