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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 18.12.2008

5 Ta 222/08

Normen:
ZPO § 234 Satz 1
ZPO § 234 Abs. 2
ZPO § 234 Abs. 1
ZPO § 234 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.05.2008 - 3 Ca 2653/07 - wird als unzulässig verworfen. Die sofortige Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil [...]
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