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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.04.2008

9 Ta 61/08

Normen:
ZPO § 233
ArbGG § 69 Abs. 2

I. Durch Versäumnisurteil vom 10.12.2007 in dem dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Ausgangsverfahren ist der Beklagte verurteilt worden, an die Klägerin Beträge in Höhe von 1.000,-- EUR und in Höhe von 1.235,40 [...]
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