I. Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 11.05.2006 - 11 Ca 309/06 - (Bl. 16 f. des PKH-Beiheftes) war der Klägerin unter Rechtsanwaltsbeiordnung, jedoch ohne Zahlungsanordnung, die Prozesskostenhilfe für die 1. [...]
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